<strong>- Zu unseren Leistungen als Privatdetektei-</strong>
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– Unterstützung im Mietrecht & Hilfe bei Mietnormaden
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– Hilfe bei Bedrohung und Erpressung
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– Schutz vor einem Stalker und beweise bei Stalking
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– Ermittlungen bei Diebstahl oder Einbruch
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– Beweise bei Nachbarschaftsterror und -streitigkeiten
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– Unterstützung bei Erbschaftsstreitigkeiten
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– Nachweis bei Unterhaltsforderungen & Sorgerechtsstreitigkeiten
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– Ermittlungen bei Kindesmissbrauch und Misshandlung
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– Unterstützung und Hilfe bei der Rückführung nach Kindesentführung
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– Nachweis von Vertrauensbruch und Seitensprung
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-Wert- und Güterermittlungen sowie Sicherstellung
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-Aufklärung von Versicherungsbetrug & Schuldenangelegenheiten
Privatdetektiv Bonn bei Affairen
Dem Partner gegenüber ehrlich zu sein sollte in einer Beziehung eigentlich immer selbstverständlich sein. Spricht man mit seinem Partner immer offen über alles, kann eine lang anhaltende Beziehung bestehen, die nicht so leicht zerstört werden kann. Ein sicher sehr erstrebenswertes Ziel. Auch wenn heute viele Beziehungen sehr offen geführt werden, ist doch die Treue zum Ehepartner weiter sehr wichtig. Scheint es in Ihrer Beziehung eine weitere Person zu geben, die von Ihrem Partner scheinbar verheimlicht wird, kann das das Vertrauen in der Beziehung stark beeinträchtigen. Was können Sie tun um mehr darüber herauszufinden, ob sich die Vermutung bestätigen lässt oder ob es sich tatsächlich nur um ein Missverständnis handelt?
Endlich Bescheid wissen – mit einem Privatdetektiv aus Bonn
Unsere Detektei hat jahrelange Erfahrung mit privaten Ermittlungen bei Seitensprüngen und Affairen. Möchten Sie die Leistungen unserer Privatdetektive nutzen, werden wir uns mit Ihnen über Ihren Verdacht unterhalten und alle bereits bekannten Einzelheiten erfassen. Selbstverständlich erhalten dabei nur die Mitarbeiter Einsicht, die sich unmittelbar mit Ihren Fall befassen werden. Alles Angaben bleiben streng vertraulich! Indem Sie uns Ihre bisherige Beziehungsgeschichte mitteilen, können wir genau festlegen, wie wir vorgehen werden um zügig und dennoch diskret vorzugehen. Meistens erhalten Sie von unseren Bonner Privatdetektiven schon nach wenigen Tagen erste Auskünfte dazu, ob Ihr Partner tatsächlich eine Affaire hat oder nicht. Sie müssen in dieser Zeit selbst nichts weiter tun sondern können sich voll auf unsere Mitarbeiter verlassen.
Privatdetektiv bei Kindsentführung
Ein Privatdetektiv wird in den Fällen aktiv, in denen die Polizei zu wenig Kapazitäten hat, um sich eingehend um einen Fall zu kümmern oder ihr die Hände gebunden sind. Bei der Entführung eines Kindes kommt dies oft vor, insbesondere wenn es in ein Land gebracht wurde, das nicht dem Haager Abkommen beigetreten ist und somit eine Rückführung durch die Polizei erschwert ist. Dies ist zum Beispiel in den arabischen Ländern der Fall.
Wenn ein Privatdetektiv einen Fall übernimmt, befragt er als erstes alle Familienmitglieder. Er macht sich ein Bild von der Situation und geht der Frage nach, ob das Kind bei Verwandten versteckt sein könnte. Wenn nötig, observiert er Personen, die sich auffällig verhalten haben. Bei Bedarf setzt er moderne Digitalkameras ein, um verdächtige Handlungen von Personen fest zu halten, um somit Beweise zu sichern. In diesem Zusammenhang geht er auch Hinweisen nach, die gemacht wurden und überprüft sie auf ihre Richtigkeit.
Der nächste Schritt besteht meist darin, dass er mit den Behörden spricht. So stattet er beispielsweise dem Jugendamt einen Besuch ab. Er erkundigt sich, ob es Auffälligkeiten gegeben hat oder sogar Anzeigen gegen Familienmitglieder o.a. vorliegen. Hier klärt er auch, wer das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht des Kindes besitzt.
Den Aufenthaltsort des Entführers bekommt der Privatdetektiv beim Einwohnermeldeamt heraus. Hier spricht er persönlich vor und lässt den Aufenthalt und die Anschrift ermitteln. Auch über das Geburtsdatum des mutmaßlichen Entführers lassen sich weltweite Datenbanken benutzen, die ähnliche Ergebnisse liefern.
Wenn der Aufenthaltsort bekannt ist, sprechen Detektive mit den zuständigen, beispielsweise ausländischen Behörden über eine Rückführung des Kindes. Oder er verfügt im Ausland über entsprechende Kontakte, die er durch seine jahrelange Arbeit entstanden sind.
Vor der Rückführung ist es zum Wohl des Kindes wichtig, dass dies die Rückreise nicht als Entführung deutet. Sie sollte wie eine normale Fahrt aussehen, bei der das Kind zu der Person zurückgebracht wird, die das Sorgerecht besitzt. Diese sollte es persönlich in Empfang nehmen, um eine erneute Entführung zu verhindern. Das geltende Recht in beiden Ländern, im Ausland und Deutschland, sollte dabei berücksichtigt werden.